Individuelle Einschätzung und damit verbundene Beratung der Pflegebedürftigen sowie die der Angehörigen ist ein wesentlicher Bestandteil der Pflegetätigkeit.
Es gibt unterschiedliche Arten der Beratungen:
Um die Pflegepersonen (damit sind diejenigen gemeint, die als Laien andere pflegen) zu unterstützen, hat der Gesetzgeber kostenlose Schulungen für diese Personengruppen vorgesehen. Die Schulungen sind für die Teilnehmer in jedem Fall kostenfrei. In den Pflegekursen lernen die Teilnehmer wesentliche Grundgriffe und Handgriffe der Pflege sowie einfache medizinische Hilfeleistungen. Im Rahmen der Pflegeberatung nach § 45 SGB XI können Gruppenkurse, Individuelle häusliche Schulungen sowie Überleitung genutzt werden.
Wir bieten verstärkt individuelle Schulungen vor Ort an. Denn es ist etwas anderes, ob man in Kurs beispielsweise eine Pflegepuppe lagert oder zu Hause den eigenen Vater oder Mutter. Die individuelle Schulung vor Ort ermöglichen es, viel besser auf die eigene spezielle Situation einzugehen. Man bekommt praktische Tipps im Hinblick auf eine weitere Ausstattung mit sinnvollen Pflegehilfsmitteln, technischen Hilfen sowie Unterstützungs- und Entlastungsangebote für pflegende Angehörige.
Die Fristen:
Pflegegrade 2 und 3 halbjährlich
Pflegegrade 4 und 5 vierteljährlich
Pflegebedürftige im Pflegegrad 1, sind nicht verpflichtet, den Beratungseinsatz nach § 37.3 durchführen zu lassen. Sie haben aber das Recht, einmal im Jahr eine Beratung zu erhalten, wenn sie dies wünschen.
Eine Schulung im häuslichen Umfeld kann mehrmals im Jahr durchgeführt werden.
Harmonie Ambulante- und Tagespflege GmbH
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