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Hauswirtschaft / Betreuung

Hauswirtschaftliche Versorgung ist auch eine Pflegeleistung in Sinne von SGB XI, die von Pflegebedürftigen mit anerkanntem Pflegegrad in Anspruch genommen werden kann. Sie ergänzt Leistungen der körperbezogenen Pflegemaßnahmen um den Bereich der Fürsorge für das häusliche Umfeld.

Wer pflegebedürftig ist, benötigt oftmals nicht nur Unterstützung bei der eigenen Körperversorgung. Gerade Pflegebedürftige, die in den eigenen vier Wänden gepflegt werden, sind darauf angewiesen, Hilfe bei der Führung ihres Haushalts zu bekommen. Denn wer bei Körperpflege, Ankleiden und Essen Unterstützung benötigt, ist auch beim Einkaufen, Geschirrspülen oder Putzen häufig nicht mehr in der Lage, alle notwendigen Aufgaben selbst zu erledigen. Aus diesem Grund kann die hauswirtschaftliche Versorgung als Pflegeleistung in Anspruch genommen werden.

Darunter fallen in der Regel normale Aufgaben des alltäglichen Lebens:

  • Einkaufen
  • Reinigung der Wohnung und der Kleidung
  • Kochen Ggf. Heizen

Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI bei der hauswirtschaftlichen Versorgung

  • Einkaufen / Besorgungen
  • Waschen / Bügeln / Reinigen
  • Zubereitung einer einfachen Mahlzeit
  • Zubereitung einer (i.d.R.) warmen Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen
  • Vollständig Ab- und Beziehen des Bettes
  • Beheizen
  • Pflegerische Betreuungsmaßnahmen
  • Organisation des Alltags und der Haushaltsführung
Zusätzlich haben Pflegebedürftige einen Anspruch auf einen

Entlastungsbetrag in Höhe von 125,00 € monatlich.

Ein gesonderter Antrag ist nicht notwendig.

Der Leistungsbetrag kann im ambulanten Bereich für alle Leistungen, außer der körperbezogenen Pflegemaßnahmen bei Pflegegrad 2 bis 5 eingesetzt werden.

Frequently Asked Questions

Haben Sie noch Fragen?

Was passiert mit nicht erschöpften Leistungen des Entlastungsbetrages?

Werden die Leistungen, d.h. die volle Summe von 125,00 € in einem Monat nicht vollständig ausgeschöpft, so können sie diese in den folgenden Monaten verwenden. Werden die Leistungen im Kalenderjahr nicht voll ausgeschöpft, so können diese noch im ersten Halbjahr des Folgejahres (bis zum 30.06.) in Anspruch genommen werden.

Wie häufig wechselt sich das Personal?

In unserem Qualitätsverständnis wirkt sich ein häufiger Personalwechsel nachteilig sowohl für die Pflegebedürftigen, als auch für die Qualität der Arbeit. Somit ist bei uns jedem Kunden ein fester Mitarbeiter in der Hauswirtschaftlicher Versorgung zu gewiesen. Darüber hinaus sind auch Feste Tage, sowie Uhrzeiten abgesprochen und allen bekannt und bindend. Im Falle einer Verhinderung (Krankheit, Urlaub) kann der Kunde entscheiden, ob er einen Ersatz wünscht oder auf einen Einsatz für die Dauer der Verhinderung verzichtet.

Wer übernimmt die Kosten?

Die Kosten können entweder über den Entlastungsbetrag von 125,00 €, das Pflegegeld bzw. Pflegesachleistungen oder auch privat getragen werden. Auch eine Kombination der einzelner oder aller Leistungsansprüche ist möglich.

Welche Kosten entstehen bei mir privat?

Hier muss man am besten vom jeweiligen individuellen Bedarf ausgehen. Je nachdem, wie hoch der Bedarf der Versorgung ist und in Abhängigkeit von vorhandenen Ansprüchen, kann ein Privatanteil vermieden werden oder nicht. Eine individuelle Beratung mit anschließenden Kostenvoranschlag empfiehlt sich am
besten.

Wie lange dauert eine Einsatz?

Bei der hauswirtschaftlichen Versorgung wird nicht nach der Leistung, sondern nach der Dauer der Versorgung in viertel Stunde Takt (15 Minuten) abgerechnet. Jede
angefangene viertel Stunde ist eine Einheit. Die eigentliche, gewünschte bzw. gebuchte Dauer wird vom Kunden bestimmt, was auch unteranderen eine Leistungsvereinbarung geschlossen vor dem ersten Einsatz schriftlich reguliert.

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