Werden die Leistungen, d.h. die volle Summe von 125,00 € in einem Monat nicht vollständig ausgeschöpft, so können sie diese in den folgenden Monaten verwenden. Werden die Leistungen im Kalenderjahr nicht voll ausgeschöpft, so können diese noch im ersten Halbjahr des Folgejahres (bis zum 30.06.) in Anspruch genommen werden.