Statistisch gesehen wird fast jeder Dritte im Alter zum Pflegefall. Dabei hängt die Kostenübernahme von verschiedenen Faktoren ab. Die gesetzliche Pflegeversicherung kann für einen Teil der Kosten aufkommen. Dies Höhe dieser richtet sich nach dem durch den MD festgestellten Pflegegrad. Die Notwendigen Leistungen können dann durch Pflegegeld oder Pflegesachleistungen gedeckt werden. Wenn dieser vorhandene Anspruch nicht reicht, geht es an die Rente oder das Vermögen des Pflegebedürftigen. So müssen die Betroffenen dann die Differenz zwischen den Leistungen der Pflegekasse und den tatsächlichen ambulanten Pflegekosten selbst übernehmen. In den Fällen, wo kein Vermögen und eine geringe Rente vorhanden sind kann die Unterstützungen den Sozialhilfeträger beantragt werden.