Unter den körperbezogenen Pflegemaßnahmen versteht man die Leistungen im Bereich der Körperpflege (zum Beispiel das Waschen), der Ernährung (zum Beispiel Hilfe bei der Nahrungszubereitung) sowie der Mobilität (zum Beispiel Transfer).
Die Leistungen, die der Pflegedienst beim pflegebedürftigen in der Regel zu Hause erbringt, werden als Pflegesachleistungen bezeichnet.
Ambulante Dienste rechnen die Pflegesachleistungen – bis zur Leistungsgrenze, die vom jeweiligen Pflegegrad des Pflegebedürftigen abhängt – direkt mit der Pflegekasse ab. Darüberhinausgehende Leistungen müssen privat oder bei Bedürftigkeit von der Sozialhilfe bezahlt werden.
Der Leistungskatalog und die jeweiligen Preise sowie die Stundensätze für die Zeitvergütung müssen nach dem Gesetz zwischen den Pflegekassen und den Pflegediensten oder deren verbänden vereinbart werden.
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