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Körperbezogene Pflegemaßnahmen

Unter den körperbezogenen Pflegemaßnahmen versteht man die Leistungen im Bereich der Körperpflege (zum Beispiel das Waschen), der Ernährung (zum Beispiel Hilfe bei der Nahrungszubereitung) sowie der Mobilität (zum Beispiel Transfer).

Die Leistungen, die der Pflegedienst beim pflegebedürftigen in der Regel zu Hause erbringt, werden als Pflegesachleistungen bezeichnet.

Ambulante Dienste rechnen die Pflegesachleistungen – bis zur Leistungsgrenze, die vom jeweiligen Pflegegrad des Pflegebedürftigen abhängt – direkt mit der Pflegekasse ab. Darüberhinausgehende Leistungen müssen privat oder bei Bedürftigkeit von der Sozialhilfe bezahlt werden.

Der Leistungskatalog und die jeweiligen Preise sowie die Stundensätze für die Zeitvergütung müssen nach dem Gesetz zwischen den Pflegekassen und den Pflegediensten oder deren verbänden vereinbart werden.

Mögliche körperbezogne Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI

  • Große Körperpflege
  • Kleine Körperpflege
  • An-/Auskleiden
  • Transfer
  • Hilfe bei Ausscheidung
  • Lagern
  • Mobilisation
  • Einfache Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Umfangreiche Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Verabreichen von Sondernahrung mittels Spritzen, Schwerkraft oder Pumpe
  • Hilfestellung beim Verlassen oder Wiederaufsuchen der Wohnung (ohne außerhäusliche Begleitung)

Weitere Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI

  • Zubereitung einer einfachen Mahlzeit
  • Zubereitung einer (i.d.R. warmen) Mahlzeit in der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen
  • Essen auf Rädern
  • Vollständig Ab- und Beziehen eines Bettes
Frequently Asked Questions

Haben Sie noch Fragen?

Wer übernimmt die Kosten?
Statistisch gesehen wird fast jeder Dritte im Alter zum Pflegefall. Dabei hängt die Kostenübernahme von verschiedenen Faktoren ab. Die gesetzliche Pflegeversicherung kann für einen Teil der Kosten aufkommen. Dies Höhe dieser richtet sich nach dem durch den MD festgestellten Pflegegrad. Die Notwendigen Leistungen können dann durch Pflegegeld oder Pflegesachleistungen gedeckt werden. Wenn dieser vorhandene Anspruch nicht reicht, geht es an die Rente oder das Vermögen des Pflegebedürftigen. So müssen die Betroffenen dann die Differenz zwischen den Leistungen der Pflegekasse und den tatsächlichen ambulanten Pflegekosten selbst übernehmen. In den Fällen, wo kein Vermögen und eine geringe Rente vorhanden sind kann die Unterstützungen den Sozialhilfeträger beantragt werden.
Wie lange dauert ein Einsatz?
Die Dauer der Einsätze hängt immer von der Art und dem Umfang der gebuchten Leistung ab. Hierbei orientieren wir uns natürlich an die zum einen notwendige Zeit zum Erbringen einer hoch qualifizierten Pflege zum anderen müssen wir jede Leistung aber auch wirtschaftlich gestalten. Nichts desto trotz reich, die von uns angesetzte Zeit auch für eine persönliches Gespräch zwischendrin. Alternativ kann man aber auch das Personal stundenweise buchen. Dies findet allerdings häufiger die Anwendung bei der Hauswirtschaftlichen Versorgung, dem Einkaufen oder der Betreuung.
Wie häufig wechselt sich das Personal?
Wir bemühen uns natürlich immer im Sinne der Kunden und einer qualitativ hohen Versorgung einen häufigen Personalwechsel zu vermeiden. Doch Leider gibt es Situationen, wo nicht derselbe Mitarbeiter über die Woche kommen kann. Die ist häufig mit Urlaub, Krankheiten oder sonstigen unvorhergesehenen Situationen verbunden.

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