Harmonie Ambulante- und Tagespflege GmbH 📍 Haslacher Weg 75-77 89075 Ulm 📞 0731 7290150 ✉️ info@harmonie-ulm.de

Medizinische Leistungen

Neben den Leistungen der Pflegeversicherung nach SGBXI gibt es noch Krankenpflegeleistungen die durch die Krankenversicherung nach SGBV geregelt sind.

Die jeweiligen, notwendigen Leistungen werden von einem Arzt (Hausarzt, Facharzt, Krankenhaus…) verordnet, bei der zuständigen Krankenkasse zur Genehmigung eingereicht und nach der Zusage durch die Pflegeeinrichtung ihrer Wahl ausgeführt.

Durch die durch den Arzt verordneten Leistungen soll die ärztliche Therapie und die Behandlung unterstützt, fortgesetzt und somit gesichert werden. Die Leistung der häuslichen Krankenpflege wird in der Regel zuhause oder auch an sonstigen geeigneten Orten, an denen sich Versicherte regelmäßig aufhalten erbracht.

Zur Sicherung der ärztlichen Behandlung können folgende Leistungen verordnet werden:

  • Blutdruckmessung, Blutzuckermessung,
  • Injektionen s.c. (z.B. Insulin, Clexane, VitB12…)
  • Injektion i.m., anhängen und wechseln einer Infusion
  • Medikamentengabe, Richten von Medikamenten
  • KompressionsstrĂĽmpfe an- und ausziehen, Kompressionsverbände, stĂĽtzende Verbände
  • Dekubitusbehandlung, Wundverbände,
  • suprapub. Katheter
  • Versorgung bei PEG
  • Stomabehandlung
  • Drainagen
  • Einlauf, Katheterisierung
  • Absaugen
Frequently Asked Questions

Haben Sie noch Fragen?

Was versteht man unter Behandlungspflege (medizinische Leistung)?
Definition: „Die medizinische Behandlungspflege umfasst alle Tätigkeiten, die auf ärztliche Verordnung hin von Pflegekräften aus der Gesundheits- und Altenpflege durchgeführt werden. Darunter fallen beispielsweise Tätigkeiten wie die Wundversorgung, der Verbandwechsel, die Medikamentengabe, die Dekubitusbehandlung oder die Blutdruck- und Blutzuckermessung“.
Wer ĂĽbernimmt die Kosten fĂĽr die Behandlungspflege?
Die Behandlungspflege wird von der jeweiligen Krankenkasse des versicherten übernommen. Der Patient selbst muss in gewissen Fällen jedoch Zuzahlungen leisten. Die Höhe der Zuzahlung hängt vor allem von der Dauer der Behandlungspflege ab und wird von der jeweiligen Krankenkasse direkt mit dem Versicherten abgerechnet. Seitens des Pflegedienstes erfolgt die Abrechnung der verordneten Leistungen direkt mit der Krankenkasse.
Wie lange kann eine häusliche Krankenpflege (Behandlungspflege) verordnet werden?
Die Erstverordnung wird meistens auf 14 Tage befristet. Die Folgeverordnung dagegen kann mit entsprechender ärztlicher Begründung einen deutlich längeren Zeitraum umfassen und orientiert sich an den tatsächlichen Bedarf des Patienten. Bei der Wundversorgung ist die Verordnungsdauer immer auf einen Monat begrenzt und muss rechtzeitig vor Ablauf neu beantragt werden. Neben dem Arzt, der die Verordnung ausstellt muss auch der Pflegedienst, der die Leistungen erbringt, die zu erbringenden Leistungen in das Verordnungsformular eintragen und anschließend von dem Versicherten selbst ebenfalls unterschrieben werden. Erst dann kann die Verordnung bei der jeweiligen Krankenkasse eingereicht werden. Hierbei ist dringend zu beachten, dass das Verordnungsformular bis zum dritten Arbeitstag nach der Ausstellung bei der Krankenkasse vorliegen muss.
Wer macht die Anordnung der Leistungen?
Die jeweils notwendigen Leistungen werden von einem Arzt, das kann ein Hausarzt, Facharzt oder auch das Krankenhaus sein, verordnet. Der ausgewählte ambulante Pflegedienst führt die angeordnete ärztliche Behandlung durch.

BedĂĽrfen Sie noch weiterer Leistungen?

Alle Leistungsbereiche sind perfekt miteinanader kombinierbar und bieten eine ideale Rundumversorgung.

Harmonie Ambulante- und Tagespflege GmbH
Haslacher Weg 75-77
89075 Ulm

0731 7290150
info@harmonie-ulm.de