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Pflegeberatung

Individuelle Einschätzung und damit verbundene Beratung der Pflegebedürftigen sowie die der Angehörigen ist ein wesentlicher Bestandteil der Pflegetätigkeit.

Es gibt unterschiedliche Arten der Beratungen:

Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Wer sich alleine durch seine Angehörigen oder andere Pflegepersonen versorgen lassen kann und will, kann als Leistung das Pflegegeld beziehen. An den Bezug von Pflegegeld ist unteranderem eine Bedingung zu dem Abruf und Durchführung eines Beratungsbesuchs geknüpft. Dieser soll in regelmäßigen Abständen durch einen Pflegedienst bzw. einen anderen Pflegeberater abgerufen werden.

Beratung, Schulung und Anleitung für Pflegepersonen nach § 45 SGB XI

Um die Pflegepersonen (damit sind diejenigen gemeint, die als Laien andere pflegen) zu unterstützen, hat der Gesetzgeber kostenlose Schulungen für diese Personengruppen vorgesehen. Die Schulungen sind für die Teilnehmer in jedem Fall kostenfrei. In den Pflegekursen lernen die Teilnehmer wesentliche Grundgriffe und Handgriffe der Pflege sowie einfache medizinische Hilfeleistungen. Im Rahmen der Pflegeberatung nach § 45 SGB XI können Gruppenkurse, Individuelle häusliche Schulungen sowie Überleitung genutzt werden.

Wir bieten verstärkt individuelle Schulungen vor Ort an. Denn es ist etwas anderes, ob man in Kurs beispielsweise eine Pflegepuppe lagert oder zu Hause den eigenen Vater oder Mutter. Die individuelle Schulung vor Ort ermöglichen es, viel besser auf die eigene spezielle Situation einzugehen. Man bekommt praktische Tipps im Hinblick auf eine weitere Ausstattung mit sinnvollen Pflegehilfsmitteln, technischen Hilfen sowie Unterstützungs- und Entlastungsangebote für pflegende Angehörige.

Frequently Asked Questions

Haben Sie noch Fragen?

Warum brauche ich eine Beratungseinsatz?
Mit dem Erhalt des Pflegegrades müssen alle Pflegebedürftigen nach den § 37 Abs. 3 SGB XI, um Pflegegeld zu beziehen, in fest gelegten Abständen einen Beratungseinsatz in Anspruch nehmen. Hierbei handelt es sich um eine Beratung in ihrer Häuslichkeit, die in der Regel durch einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst erfolgt.
Wozu braucht man einen Beratungseinsatz?
Der Beratungseinsatz dient der Überprüfung und Unterstützung der Angehörigen oder allgemein der Pflegepersonen bei der häuslichen Pflege und soll der Vermeidung der Fehler in der Pflege beitragen. Die Pflegekassen möchten sicherstellen, dass die Qualität der Pflege optimal ist und nicht vernachlässigt wird.
Wie oft muss ein Beratungseinsatz gemacht werden?
Wie häufig ein Beratungseinsatz durchzuführen ist, hängt vom jeweiligen Pflegegrad ab.

Die Fristen:
Pflegegrade 2 und 3 halbjährlich
Pflegegrade 4 und 5 vierteljährlich
Pflegebedürftige im Pflegegrad 1, sind nicht verpflichtet, den Beratungseinsatz nach § 37.3 durchführen zu lassen. Sie haben aber das Recht, einmal im Jahr eine Beratung zu erhalten, wenn sie dies wünschen.

Wer trägt die Kosten für den Beratungseinsatz?
Die Beratungsbesuche sind für den Pflegebedürftigen bzw. Versicherten kostenfrei. Die Kosten trägt die Pflegekasse.
Was passiert, wenn der Beratungsbesuch nicht durchgeführt wird?
Wird der Beratungsbesuch nicht fristgerecht abgerufen (und durch Bericht dokumentiert), wird man zunächst von der Pflegekasse daran erinnert. Kommt man dieser Aufforderung nicht nach, kann das Pflegegeld gekürzt werden.
Was sind die Inhalte der individuellen Schulung nach § 45 SCB XI?
  • Beratung zu Pflegehilfsmittel
  • Hinweis auf Unterstützungsangebote
  • Hinweis auf Beratungsangebote / Kurse
  • Hebetechniken, Lagerungstechniken
  • die pflegerische Versorgung als solche
  • Wohnraumanpassung
  • Fragen zu Höherstufungsanträgen
Wie oft kann eine Schulung nach § 45 SGB XI in Anspruch genommen werden?

Eine Schulung im häuslichen Umfeld kann mehrmals im Jahr durchgeführt werden.

Ihre Beratung liegt uns am Herzen

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